Meldung vom
13.03.2026
Entsorgung pflanzlicher Abfälle
Die Gemeindeverwaltung informiert: Die Entsorgung von Baumschnitt, Gartenabfällen und anderen pflanzlichen Abfällen unterliegt dem Abfallrecht. Eine Verbrennung pflanzlicher Abfälle im Innenbereich ist grundsätzlich nicht zulässig.