Sanierungsgebiet Ortsmitte
Das Sanierungsgebiet "Ortsmitte" hat sich aus dem Integrierten Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) entwickelt, welches wiederum auf dem Gemeindeentwicklungskonzept Schwörtsadt 2035 beruht.
In der Sitzung am 16. Dezember 2021 hat der Gemeinderat Schwörstadt das Sanierungsgebiet "Ortsmitte" förmlich festgelegt und eine kommunale Förderrichtlinie für das Sanierungsgebiet beschlossen.
Eigentümer von Gebäuden im Sanierungsgebiet haben damit die Möglichkeit bei umfassenden Sanierungen von der Gemeinde einen Zuschuss von 20 Prozent der zuschussfähigen Kosten, maximal 20.000 Euro, zu erhalten. Aktuell sind die Mittel auf maximal vier Anträge im Jahr begrenzt.
Wer innerhalb der nächsten Jahre sein Haus umfassend sanieren möchte, kann die Förderung beantragen. Dazu sind Kostenschätzungen und Ausführungspläne erforderlich. Das Bauvorhaben darf auch über mehrere Jahre hinweg durchgeführt werden. Wichtig ist dann, dass vor Baubeginn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Maßnahmenbeginn bei der Gemeinde eingeholt wird.
Die Kommunalentwicklung GmbH berät Sie gerne und kann Ihnen mitteilen, ob für Ihre geplanten Vorhaben eine Förderung möglich ist. Nach Telefonat oder E-Mailverkehr findet ein Vor-Ort-Termin statt, in dem das Bauvorhaben in Augenschein genommen wird.
Ist das geplante Bauvorhaben förderfähig, wird die Gemeinde mit dem Eigentümer eine Modernisierungsvereinbarung treffen. Nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage der Rechnungen wird das Ergebnis in einem Vor-Ort-Termin gemeinsam begangen und anschließend der Förderbetrag ausbezahlt.
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Bürgermeister
