Schwörstadt 2035
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2020 das Gemeindentwicklungskonzept Schwörstadt beschlossen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2020 das Gemeindentwicklungskonzept Schwörstadt beschlossen.
Im Oktober 2017 hat der Gemeinderat den Startschuss für die Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes gegeben. Der Landkreis Lörrach unterstützt das Projekt mit landkreiseigenen Mitteln aus dem Fördertopf der Strukturförderung.
Die Gemeinde Schwörstadt hat die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) im Januar 2018 mit der Erarbeitung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes unter Einbindung der Bürgerschaft beauftragt.
In einer Klausurtagung beschäftigte sich zunächst der Gemeinderat mit dem Thema. Zur Beteiligung der Bürgerschaft wurden im herbst 2018 eine Auftaktveranstaltung, eine Planwerkstatt und eine Online-Plattform angeboten. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung wurden in einem Ergebnisbericht zusammengefasst und dem Gemeinderat im Februar 2019 vorgestellt.
In einem weiteren Schritt wurden die Ergebnisse der Klausurtagung des Gemeinderats und die Ideen aus der Bürgerschaft in einer Synopse gegenübergestellt. Dabei wurden die Vorschläge den folgenden Handlungsfeldern
zugeordnet:
Auf der Grundlage der Synopse haben die KE und die Gemeindeverwaltung einen ersten Entwurf zur Grundstruktur des Gemeindeentwicklungskonzeptes erarbeitet. Leitsätze und Teilziele wurden formuliert, Schlüsselprojekte definiert und Projekte und Maßnahmen zugeordnet.
In der Gemeinderatssitzung im Juli 2019 wurden die Handlungsfelder, die zugeordneten Leitsätze, Teilziele, Schlüsselprojekte sowie Projekte und Maßnahmen dem Gemeinderat vorgestellt. In der anschließenden Diskussion wurden vom Gemeinderat noch einzelne Anregungen vorgebracht. Diese wurden aufgenommen und in der nachfolgenden Fassung der Synopse abgebildet.
Die Ergebnisse aus der Gemeinderatssitzung waren dann Grundlage zur Erarbeitung des Gemeindeentwicklungskonzepts Schwörstadt 2035 mit einem Investitionsprogramm, das die Prioritäten zur Umsetzung der Projekte aufzeigt und der Plausibilisierung des Gemeindeentwicklungskonzepts vor dem Hintergrund des finanziellen Handlungsspielraums der Gemeinde dient.