Bebauungspläne
Aus dem Flächennutzungsplan werden die Bebauungspläne einer Gemeinde entwickelt. Bebauungspläne sind die rechtskräftige Regelung für die konkreten Bebauungsmöglichkeiten aller im jeweiligen Geltungsbereich befindlichen Grundstücke und Parzellen. Dies betrifft beispielsweise Art und Maß der baulichen Nutzung oder Höhe und Stellung der Gebäude oder die Dachformen.
Bürgerbeteiligung
Ein im Gemeinderat verabschiedeter Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan mit der Rechtskraft einer Ortssatzung. Er greift als normativ-regelndes Recht in die Nutzung und die Grenzen des Eigentums ein und erfordert deshalb ein einheitliches, rechtlich klares Verfahren, in welchem die Einwohnerschaft die Möglichkeit hat, Vorschläge, Argumente und Bedenken einzubringen. Dadurch wird die Informationsgrundlage zur Beurteilung des Planungsvorhabens verbessert und alle Interessen gebührend im Aufstellungsprozess wahrgenommen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die förmliche Bürgerbeteiligung werden in der Regel jeweils für die Dauer eines Monats - nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung - durchgeführt.
Bestandteile
Der Bebauungsplan besteht aus einem Planteil (in der Regel Maßstab 1:1.000) mit den zeichnerischen Festsetzungen, einem Textteil mit den textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, der Begründung und – falls erforderlich – weiteren Beifügungen (beispielsweise Schallgutachten, Grünordnungsplan).
Die Geltungsdauer eines Bebauungsplans ist nicht begrenzt. Ein Bebauungsplan kann geändert, ergänzt oder durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt werden.
