Verpachtung von Grundstücksparzellen 2026

Antrag auf Aufnahme in die Warteliste ab 12. Januar 2026 möglich

Die Gemeinde Schwörstadt verpachtet mehrere kleinere Grundstücksparzellen an private Interessenten. Aufgrund der hohen Nachfrage und des begrenzten Angebots erfolgt die Vergabe der Pachtgrundstücke nach einer Warteliste.

Die Warteliste wird jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres neu erstellt. Eine erneute Antragstellung ist daher für alle Interessenten zu jedem neuen Jahr erforderlich. Die Aufnahme in die Warteliste erfolgt ausschließlich nach dem Datum des Posteingangs der vollständigen Antragsunterlagen. Auf diese Weise wird eine jährlich neu strukturierte Reihenfolge der Bewerbungen gewährleistet und so erhält jeder Interessent die Chance auf ein Pachtgrundstück.

Das Formular zur Aufnahme in die Warteliste für das Jahr 2026 steht auf der Internetseite der Gemeinde unter dem Link „Vergabe Pachtgrundstücke 2026“ zur Verfügung. Es ist darauf hinzuweisen, dass – wie in den Vorjahren – lediglich eine sehr begrenzte Anzahl an Grundstücksparzellen neu vergeben werden kann. Derzeit sind gar keine Parzellen frei und nur, wenn ein Pachtgrundstück gekündigt oder aus einem anderen Grund frei wird, kommt die Warteliste überhaupt zum Einsatz.

Berücksichtigt werden ausschließlich Anträge, die ab dem 12. Januar 2026 bei der Gemeinde Schwörstadt eingehen. Anträge, die vor diesem Datum oder noch im Jahr 2025 gestellt werden, finden bei der Erstellung der Warteliste 2026 keine Berücksichtigung.

(Erstellt am 19. Dezember 2025)