Bebauungsplanentwürfe / Bebauungspläne
Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Am Rhein“ vom 20.03.2023 bis einschließlich 21.04.2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwörstadt hat am 19.12.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Am Rhein“ aufgrund von § 2 (1) BauGB aufzustellen. In der Sitzung am 28.04.2022 hat der Gemeinderat den Entwurf der Bebauungsplanunterlagen gebilligt und den Offenlagebeschluss gefasst. Die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB erfolgte zwischen dem 16.05.2022 bis einschließlich 20.06.2022.
Aufgrund einiger Änderungen musste der Entwurf nach Ende der Offenlage noch einmal an-gepasst werden, was u.a. folgende Punkte betrifft:
Erweiterung des Geltungsbereichs durch Aufnahme der Rheintalstraße
Anpassung der Festsetzungen zum Schallschutz
Anpassung der zulässigen Dachneigung im WA2 und WA3
Aufgrund dieser Änderungen wird eine erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a (3) Satz 2 BauGB eine Stellungnahme nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfes abgegeben werden kann. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus den erneut offen gelegten Planunterlagen.
Die öffentliche Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Am Rhein“ erfolge im Mitteilungsblatt der Gemeinde Schwörstadt vom 10.03.2023.
Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und Umweltbericht sowie Fachgutachten (artenschutzrechtliche Prüfung vom Februar 2023, Erschließungskonzept vom Mai 2020, Entwässerungskonzept vom Januar 2020, schalltechnische Untersuchung vom Oktober 2019, geotechnischer Bericht vom Juni 2019, Kurzbericht Radon vom Oktober 2019, sowie die ergänzende schalltechnische Untersuchung vom Oktober 2022) vom
20.03.2023 bis einschließlich 21.04.2023 (Auslegungsfrist)
beim Bauamt im Rathaus der Gemeinde Schwörstadt, Hauptstraße 107, 79739 Schwörstadt Zimmer 1, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereitgehalten werden.
Alle Unterlagen finden Sie auch nachfolgend aufgeführt zur Einsicht:
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Schwörstadt, Hauptstraße 107, 79739 Schwörstadt, Zimmer 1 abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Digitalisierte Bebauungspläne
Bebauungsplan Zohlen
Weitere Bebauungspläne
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Diese können Sie gerne per Mail unter bauverwaltung@schwoerstadt.de anfordern.