Öffentliche Zahlungsaufforderung
Abschlagszahlungen für Grund- und Gewerbesteuer stehen zum 15. August 2026 an.
Am 15. August sind zur Zahlung fällig:
- Grundsteuer 2026 - 3. Rate
- Gewerbesteuer 2026- Vorauszahlung 3. Rate
Die zu entrichtenden Beträge sind aus dem jeweils zuletzt ergangenen Steuerbescheid ersichtlich. Wir bitten den Zahlungstermin einzuhalten.
Durch pünktliche Zahlungen können gesetzlich vorgeschriebene Säumniszuschläge und Mahngebühren vermieden werden.
Bei Überweisung geben Sie bitte das vollständige Buchungszeichen an.
Soweit SEPA-Lastschriftmandate für die einzelnen Abgaben erteilt wurden, werden diese zum Fälligkeitstermin abgebucht.
Gemeindekasse Schwörstadt