Transkript des Videos "Erklärung zur Barrierefreiheit"
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Schwörstadt ist bemüht Ihren Webauftritt möglichst barrierefrei zu gestalten, damit sich dort alle Besucherinnen und Besucher gut und einfach zurechtfinden können.
Gesetzliche Grundlage
Die rechtlichen Grundlagen finden sich unter anderem im Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (LBGG) und der 2018 neu gefassten Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), gemäß denen auch eine Erklärung zur Barrierefreiheit für den kommunalen Webauftritt vorgeschrieben wird.
Im Folgenden erläutern wir Ihnen die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit für den Webauftritt der Gemeinde Schwörstadt.
Inhalt der Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erklärung zur Barrierefreiheit finden Sie auf der Startseite und allen Unterseiten oben rechts unter dem Link „Barrierefreiheit“.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit umfasst den Geltungsbereich, die gesetzlichen Grundlagen und den aktuellen Stand der Barrierefreiheit der Webseite.
Unter der Überschrift „Nicht barrierefreie Inhalte“ werden Punkte aufgelistet, die noch nicht barrierefrei sind und der voraussichtliche Zeitraum, bis wann diese Mängel behoben werden können.
Zur Erklärung der Barrierefreiheit gehören auch ein Erstellungsdatum und ein Aktualisierungsdatum. Es werden ein Feedbackmechanismus mit dem Kontakt der zuständigen Stelle in der Gemeinde sowie der Kontakt zur Schlichtungsstelle benannt.
Barrierefreiheit des Webauftritts
In der Erklärung zur Barrierefreiheit gibt der Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen an, wie barrierefrei der Webauftritt ist. Der Webauftritt der Gemeinde Schwörstadt ist nur teilweise barrierefrei. In der Erklärung zur Barrierefreiheit werden alle nicht barrierefreie Inhalte des Webauftritts und bestehende gesetzliche Unvereinbarkeiten aufgelistet. Es muss ein Zeitraum genannt werden, in dem diese Unvereinbarkeiten von der Gemeinde behoben werden.
Erstellung und Überprüfung der Erklärung zur Barrierefreiheit
In der Erklärung zur Barrierefreiheit muss ein Erstellungsdatum aufgeführt werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist zudem eine jährliche Überprüfung der Erklärung zur Barrierefreiheit. Die Erklärung muss bei der Überprüfung bezüglich möglicher Änderungen korrigiert und das Überprüfungsdatum aktualisiert werden.
Kontakt zur Rückmeldung
Gesetzlich ist eine Rückmeldefunktion zur Barrierefreiheit vorgeschrieben. In der Erklärung zur Barrierefreiheit wird unter der Überschrift „Rückmeldung und Kontaktangaben“ der zuständige Ansprechpartner bei der Gemeinde Schwörstadt mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse angeführt. Diesen können Sie gerne bezüglich Fragen zur Barrierefreiheit oder zur Meldung noch bestehender Barrieren auf der Webseite kontaktieren.
Schlichtungsverfahren
Falls Ihnen vier Wochen nach Ihrer Kontaktaufnahme keine ausreichende Antwort durch die zuständige Stelle der Gemeinde erteilt wurde, können Sie sich bezüglich eines Schlichtungsverfahrens an Landeszentrum Barrierefreiheit wenden. Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Die Schlichtungsstelle ist folgendermaßen zu erreichen:
E-Mail an schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
telefonisch unter 0711 12339375
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart