
Bodenrichtwerte
Der Bodenrichtwert für Bauland wird in Baden-Württemberg mindestens auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres durch Gutachterauschüsse aus der Kaufpreissammlung ermittelt. Er ist Basis für die Besteuerung von Grund und Boden in Deutschland.
Bodenrichtwerte in Rheinfelden und Schwörstadt (Stand 31.12.2018)
Der Gutachterausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Rheinfelden (Baden) - Schwörstadt hat in seiner Sitzung am 23.07.2019 die Bodenrichtwerte gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) zum Stichtag 31.12.2018 für die Stadt Rheinfelden (Baden) und Schwörstadt ermittelt.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche. Bodenrichtwerte werden für baureifes unbebautes Land, ggfs. auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
Sie sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert.
Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, noch aus den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen abgeleitet werden.
Bodenrichtwerte Rheinfelden und Schwörstadt zum 31.12.2018
Hier geht es zu den Bodenrichtwerten einschl. Richtwertkarten von Rheinfelden und Schwörstadt zum 31.12.2018.