Bodenrichtwerte Schwörstadt und Dossenbach - Stand 01.01.2022

Der Gutachterausschuss bei der Stadt Rheinfelden (Baden) hat in seiner Sitzung am 28. Juli 2022 die Bodenrichtwerte gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) zum Stichtag 01.01.2022 für die Stadt Rheinfelden (Baden) und die Gemeinde Schwörstadt ermittelt.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche.
Bodenrichtwerte werden für baureifes unbebautes Land, ggfs. auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
Sie sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert.
Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, noch aus den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen abgeleitet werden.

Hier geht es zu den Bodenrichtwerten

Die Richtwertkarten für Schwörstadt und Dossenbach stehen auf der Homepage der Stadt Rheinfelden ebenfalls zum Download bereit.

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Gemeinde Schwörstadt
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Fax + 49 7762 522030