Hochwasserschutz

In Zeiten der Schneeschmelze oder nach heftigen Regenfällen können in Schwörstadt Wohnquartiere von den steigenden Fluten der Schwörstädter Fließgewässer bedroht sein. Um möglichen Gefahren richtig und auch rechtzeitig begegnen zu können, finden Sie auf dieser Seite wichtige Regelungen und Informationen.

Ratschläge bei Hochwassergefahr

  • Gebäude, vor allem Kelleröffnungen, mit Sandsäcken schützen. Materialien zum Schutz von privaten Einrichtungen und Gebäuden vor Hochwasser muss sich jeder Bürger im eigenen Interesse rechtzeitig selbst beschaffen und bevorraten. Auch Sand kann beim Bauhof nicht vorgehalten werden, da dieser nach einiger Zeit verrottet und unbrauchbar wird. In dringenden Fällen kann Sand von den öffentlichen Spielplätzen entnommen werden.
  • Öltanks und elektrische Anlagen im Gebäude unbedingt sichern. Auslaufendes Öl kann immense Schäden anrichten, die zu Lasten des Verursachers gehen und nicht versicherbar sind.
  • Fahrzeuge jeglicher Art müssen bei Hochwasseralarm aus den gefährdeten Bereichen entfernt werden. Das gilt insbesondere für wichtige Zufahrtswege für Feuerwehr, THW oder ähnliches. Zur Vermeidung von Umweltschäden werden sie notfalls abgeschleppt.
  • Sollten Sie in Ihrem Gebäude oder in Ihrer Wohnung eingeschlossen sein, versuchen Sie nicht selbst, aus der Gefahrenzone zu kommen. Rufen Sie die Feuerwehr an, die mit Schlauchbooten und erfahrenem Personal hilft.
  • Überflutungen können zu Stromausfall führen. Deshalb in gefährdeten Bereichen an eine Bevorratung mit akku- oder batteriebetriebenen Leuchtgeräten denken.
  • Gebäudeeigentümer in hochwassergefährdeten Bereichen sollten über eine eigene Schmutzwasserpumpe verfügen, um vollgelaufene Keller auszupumpen. Hilfeleistungen der Feuerwehr sind kostenpflichtig.

Schutzmaßnahmen

Grundsätzlich ist es verboten, in einem HQ100-Überschwemmungsgebiet zu bauen. HQ100-Gebiete sind Bereiche direkt entlang des Gewässers, in denen es statistisch einmal in 100 Jahren zu einem Hochwasser kommt. Sie dienen der natürlichen Rückhaltung des Wassers und dem schadlosen Hochwasserabfluss.

Aber auch Gebiete, die nicht direkt an einem Gewässer, sondern in der näheren Umgebung liegen, können hochwassergefährdet sein. Deshalb können auch diese Gebiete zu einem HQ100- Überschwemmungsgebiet gehören.

Bei Hochwasser dienen diese Gegenden außerdem dazu, Wasser zur Entlastung in Rückhaltebecken zu leiten.

Über die Lage eines geplanten Bauvorhabens in einem solchen Gebiet gibt die Umweltbehörde des Landkreises sowie die Hochwassergefahrenkarte Baden-Württemberg Auskunft.

Ansprechpartner

Frau Beate Schneider

Fachbereichsleiterin Bürgerservice

E-Mail
Telefon +49 7762 5220 12
Raum 10
Aufgaben

Grundbucheinsichtsstelle, Ordnungsamt, Fundtiere, Verbrennen von pflanzlichen Abfällen Vorkaufsrechte, land- u. forstwirtschaftl. Angelegenheiten, Jagd- u. Fischereiwesen, Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum