Ausschuss
Gemeinsamer Ausschuss
Aufgabengebiete des Ausschusses
Der gemeinsame Ausschuss ist das Hauptorgan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Rheinfelden - Schwörstadt.
Zusammensetzung
Der gemeinsame Ausschuss besteht aus dem Bürgermeister und mindestens einem weiteren Vertreter jeder Mitgliedsgemeinde. Die Mitglieder des gemeinsamen Ausschusses sind ehrenamtlich tätig. Sie sind weisungsgebunden, die Stimmen einer Mitgliedsgemeinde können nur einheitlich abgegeben werden. Vorsitzender des gemeinsamen Ausschusses ist kraft Gesetz der Bürgermeister der erfüllenden Gemeinde.
Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Rheinfelden-Schwörstadt besteht aus jeweils vier weiteren Vertreter aus Rheinfelden und Schwörstadt und setzt sich wie folgt zusammen: