Entsorgung pflanzlicher Abfälle

Die Gemeindeverwaltung informiert: Die Entsorgung von Baumschnitt, Gartenabfällen und anderen pflanzlichen Abfällen unterliegt dem Abfallrecht. Eine Verbrennung pflanzlicher Abfälle im Innenbereich ist grundsätzlich nicht zulässig.

Die Voraussetzungen für den Außenbereich regelt die Verordnung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle: Hier ist das Verbrennen von Grünschnitt nur unter strengen Vorausset-zungen möglich und nur, wenn es keine andere zumutbare Möglichkeit zur Verwertung gibt. Diese ist jedoch in den meisten Fällen durch die Entsorgung über ortsnahe Grünschnitt-Annahmestellen gegeben.
Sollte die Verbrennung im Außenbereich in begründeten Einzelfällen doch nötig sein, sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Das Verbrennen ist nur auf dem Grundstück erlaubt, auf dem die Abfälle anfallen, sofern eine Einarbeitung in den Boden nicht möglich ist.

Außerdem sind folgende Mindestabstände zu benachbarten Grundstücken und sonstigen gefährdeten Objekten zu beachten:

  • 200 m zu Autobahnen
  • 100 m von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
  • 50 m von Gebäuden und Baumbeständen

Weiterhin sollen die Abfälle trocken sein, so dass es zu möglichst geringen Rauchentwicklun-gen kommt und das Feuer muss ständig unter Kontrolle gehalten werden. Nachts und bei starkem Wind darf ebenfalls nicht verbrannt werden. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein und die Verbrennungsrückstände sind so bald als möglich in den Boden einzuarbeiten.

Handelt es sich um größere Mengen, muss das Verbrennen außerdem rechtzeitig vorher der Ortspolizeibehörde, Tel. unter 07762 5220-12 oder per E-Mail ordnungsamt@schwoerstadt.de angezeigt werden. Zudem ist die Feuerwehrleitstelle, unter Tel. 07621 19296, unmittelbar vor dem Verbrennen der pflanzlichen Abfälle und bei Beendigung durch den Verursacher zu informieren.

Da die vorgenannten Voraussetzungen nicht immer eingehalten werden können, rät das Landratsamt Lörrach auch aus Sicherheitsgründen eindeutig zur Entsorgung von Grünschnitt über die entsprechenden Annahmestellen des Landkreis Lörrach.

Die verschiedenen Annahmestellen sowie weitere Informationen finden Sie unter:

Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach Grünabfallannahme

Landratsamt Lörrach - Entsorgung pflanzlicher Abfälle

Die Verwaltung bittet um Beachtung.

(Erstellt am 13. März 2026)