Öffentliche Zahlungsaufforderung

Abschlagszahlungen für Grund- und Gewerbesteuer stehen zum 15. Mai 2026 an.

Am 15. Mai 2026 sind zur Zahlung fällig:

  • Grundsteuer 2026 – 2. Rate
  • Gewerbesteuer 2026 – Vorauszahlung 2. Rate

Die zu entrichtenden Beträge sind aus dem jeweils zuletzt ergangenen Steuerbescheid ersichtlich. Wir bitten den Zahlungstermin einzuhalten. Durch pünktliche Zahlungen können gesetzlich vorgeschriebene Säumniszuschläge und Mahngebühren vermieden werden.

Bei Überweisung geben Sie bitte das vollständige Buchungszeichen an. Soweit SEPA-Lastschriftmandate für die einzelnen Abgaben erteilt wurden, werden diese zum Fälligkeitstermin abgebucht.
 
Ihre Gemeindekasse Schwörstadt