Information zur Grundsteuerreform

Der Gemeinsame Gutachterausschuss der Stadt Rheinfelden (Baden) mit den Gemeinden Schwörstadt und Grenzach-Wyhlen hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2022 die Bodenrichtwerte gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) zum Stichtag 01.01.2022 für die Stadt Rheinfelden und Schwörstadt ermittelt.
 
Die Bodenrichtwertkarte für die Gemeinde Schwörstadt wird derzeit noch überarbeitet.
 
Die Bodenrichtwerte sind über die Seite „Boris-BW“ noch nicht abrufbar. Wir bitten Sie aus diesem Grund, sich für nähere Informationen zu den Bodenrichtwerten an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses in Rheinfelden (Baden) zu wenden. Sie erreichen diesen telefonisch unter 07623 95-293 und -432 oder per E-Mail  unter gutachterausschuss@rheinfelden-baden.de.
 
Wir bitten um Beachtung!
 
Ihre Gemeindeverwaltung

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Gemeinde Schwörstadt
Hauptstraße 107
79739 Schwörstadt
E-Mail
Telefon + 49 7762 52200
Fax + 49 7762 522030