Transnet BW Newsletter Meldung vom 25. November 2022

 
TransnetBW
Projekt „Rippolingen – Istein“ – Newsletter informiert über die Fortschritte des Projekts
 
Das Projekt Rippolingen - Istein vom Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW umfasst die Modernisierung der zwei Leitungsanlagen von Rippolingen (Gemeinde Bad Säckingen) bis Istein (Gemeinde Efringen-Kirchen).
 
Die TransnetBW hat in der Gemeinderatssitzung am 15.09.2022 sowie auf zwei Bürgerinformationsmärkten in Bad Säckingen und Lörrach über das Projekt informiert. Dabei wurde von Bürgerinnen und Bürger der Wunsch nach einem Newsletter geäußert, um kontinuierlich über die Fortschritte im Projekt informiert zu bleiben. Diesem Wunsch ist TransnetBW nachgekommen
 
Newsletter
 
/ BLEIBEN SIE AUF DEM LAUFENDEN
Von Vor- und Genehmigungsplanung über Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bis hin zur Bauausführung – im Newsletter informiert TransnetBW Sie über die wichtigsten Meilensteine des Projekts. Außerdem erhalten Sie Ankündigungen aller bevorstehenden Informations- und Dialogveranstaltungen in der Projektregion.
 
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Unter dem nachfolgenden Link können Sie sich zum Newsletter anmelden:
 
https://07fe1759.sibforms.com/serve/MUIEAK7snoyoDLgIWINbZbMYCub3q-WcDD7lbL5-8enG5QXIPKb2YId7oY9tZSY02B4VjBGGmjLJqDugyYg8h2no12LSS48_yTpm1emrgohGovgbIP3KUSyHNCPyr2ShqxYiRyqtcYj64tY7ChWsfqnXPzsjqpt_f46EJtpCRzsXaxemnMu0Ce2QBnMQ1w9XCW5pma7PDQF8wrl8
 
oder viel einfacher – nutzen Sie hierfür den QR-Code:
-bitte hier beigefügten QR-Code einfügen-
 
 
 
 
Machen Sie regen Gebrauch vom Informationsangebot der TransnetBW!
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Energieberatung Meldung vom 21. November 2022

Wir machen Ihren Energieverbrauch zukunftssicherer

Die Energieagentur Südwest bietet Privatpersonen unabhängige und neutrale Beratung
zu den Themen: Strom- und Wärmeverbrauch, Heizung, energetische Sanierung und
Photovoltaik. Die Angebote finden telefonisch oder vor Ort - auch zum Schutz der
Energieberater*innen - mit Maske statt.

Einige der Checks sind kostenfrei, andere
betragen 30€. Bei Interesse freut sich Herr Dilger, Energieberater der Energieagentur
Südwest, über Ihren Anruf unter +49 (0)160 9035 2926 oder Ihre Mail an
energiecheck@energieagentur-suedwest.de.
Die Energieberatungen finden in Kooperation mit der Energieberatung der
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg statt und werden vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie gefördert. 

Abfallkalender 2023 werden verteilt Meldung vom 21. November 2022

Abfallkalender für 2023 wird ab Freitag, 02.12., verteilt

Landkreis Lörrach Der Abfallkalender für 2023 wird ab Freitag, 02.12., an alle Haushalte im
Landkreis Lörrach verteilt. Bei der Auslieferung kann es aufgrund des hohen Postaufkommens
zu Verzögerungen kommen.

Zeitgleich ist ab dem Freitag auch der Online-Abfallkalender für das kommende Jahr auf der
Homepage der Abfallwirtschaft verfügbar.

Es informierte Sie:
Landkreis Lörrach
Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Anna Sebastian
Telefon: 07621/410-1455
E-Mail: pressestelle-abfallwirtschaft@loerrach-landkreis.de
www.abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de 

Drückjagd am 19.11.2022 Meldung vom 15. November 2022

Achtung Dinkelberger Drückjagd

Am Samstag den 19.11.2022 findet auf der gesamten Gemarkung Schwörstadt von 8:00 bis 13:00 die revierübergreifende Dinkelbergjagd statt.
Das Ziel dieser Jagd ist, den Wildschweinbestand auf einem erträglichen Stand zu halten und dadurch die Wildschäden an Getreide, Mais und Grünland zu begrenzen.
Um einen gefahrlosen Ablauf der Jagd zu gewährleisten, bitten wir die Bevölkerung während der o.g. Zeitspanne dem Wald fern zu bleiben.
Für ihr Verständnis bedanken wir uns im Voraus.
Die Schwörstädter Jagdpächter
 
Straßensperrung im Zusammenhang mit der Dinkelberger Drückjagd
Die Ortsverbindungsstraße zwischen ehem. Blauem Bock in Richtung Hollwanger Hof wird am 19.11.2022 in der Zeit von 08.00 – 13.30 Uhr voll gesperrt. Anlieger sind frei.

Um Beachtung wird gebeten.

Ihr Gemeindeverwaltung

Tannenbaumspender gesucht Meldung vom 11. November 2022

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
 
auch in diesem Jahr suchen wir wieder einen Spender für einen Tannenbaum der den Vorplatz unseres Rathauses schmücken soll.
Falls Sie sich nun angesprochen fühlen, dürfen Sie sich sehr gern direkt mit unserem Bauhofleiter Herrn Herm, Tel.: 01777220040 in Verbindung zu setzen.

Ihre Gemeindeverwaltung 

Rathaus zwischen den Jahren geschlossen Meldung vom 11. November 2022

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
 
aufgrund der aktuellen Situation im Bezug auf die Energiekrise schließen wir das Rathaus der Gemeinde Schwörstadt vom 27.12.-30.12.2022.
Ab dem 02.01.2023 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Ihre Gemeindeverwaltung

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17.11.2022 Meldung vom 11. November 2022

Bürgermeisteramt Schwörstadt, den 10. November 2022


Einladung

Zu der am Donnerstag, den 17. November 2022, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal
des Rathauses stattfindenden öffentlichen Gemeinderatssitzung lade ich Sie freundlichst ein.

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil
1. Förmliche Mitteilungen
2. Bekanntgabe von nichtöffentlich gefassten Beschlüssen
3. Fragestunde EinwohnerInnen
4. Grünes Klassenzimmer KiBiZ – Kooperation mit AWO Naturgarten mit
Herz – Vorstellung Beratung und Beschlussfassung
5. Baugebiet „Am Rhein“, Gemarkung Schwörstadt; Beschluss zur Vergabe
der gemeindeeigenen Bauplätze Verkaufspreise
6. Nachtrag zum Erschließungs- und Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11
BauGB für das Baugebiet „Am Rhein“ zwischen der Gemeinde
Schwörstadt und der Erschließungsträgerin, GkB mbH
7. Baugebiet „Am Rhein“, Ausgleichsmaßnahmen im Privatwald; Beratung
und Beschlussfassung über den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen
Vertrags zwischen der Gemeinde Schwörstadt und dem Privateigentümer
8. Antrag auf Nutzungsänderung eines Flüchtlingswohnheims zu Wohnungen, Errichtung einer Solar und Photovoltaikanlage, Anbringung von 2
Werbeschildern; Flst-Nr. 329, Bauort: Haupt Straße 196, Gemarkung:
Schwörstadt
9. Beratung und Beschluss über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen für die Sanierung und Reparatur von Sportgeräten in der Turn- und
Festhalle Schwörstadt
10. Vergabe des Auftrags für die Installation der Elektro- und EDV-Infrastruktur für den Digitalpakt Schule
11. Vergabe Bituminöse Belagsarbeiten Teilstück Ortsverbindungsstraße
Dossenbach-Nordschwaben
12. Gemeindewald Schwörstadt; Vergabe von Kultur- und Wildschutzarbeiten
inkl. Lieferung von Material und Pflanzen
13. Mitteilungen und Verschiedenes
14. Anfragen der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte



Mit freundlichen Grüßen



gez.
Christine Trautwein-Domschat
Bürgermeisterin 

Sichtbarkeit im Dunkeln Meldung vom 09. November 2022

Sichtbar in der dunklen Jahreszeit
Arbeitstage in der Grünen Branche gehen im Herbst und Winter oft „von Dunkel bis Dunkel“.

Dadurch steigt zum einen die Gefahr, bei schlechten Sichtverhältnissen übersehen zu
werden. Zum anderen werden Arbeiten gefährlich und anstrengend, wenn das notwendige
Licht fehlt.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät deshalb
dazu, in der Dämmerung und Dunkelheit Warnkleidung zu tragen und beim Arbeiten für eine
ausreichende Beleuchtung zu sorgen. Insbesondere auf Straßen, befahrenen Wegen oder
auf Betriebshöfen hilft Warnkleidung dabei, Fußgänger und Radfahrer rechtzeitig zu erkennen.
Typische Arbeitssituationen, bei denen Dämmerung und Dunkelheit zum Problem werden
können, sind zum Beispiel das Auf- und Abbauen von Straßen-Baustellen, Fahrzeugpannen,
die am Straßenrand behoben werden müssen, Stromausfall in Gebäuden oder die Reparatur
von defekten Erntemaschinen. In jeder dieser Situationen ist es sinnvoll, eine Taschenlampe,
besser noch eine praktische Stirnlampe, griffbereit zu haben und auch hier gut sichtbare
Warnkleidung zu tragen.
Mehr Informationen zur Auswahl und zum Einsatz von Stirnlampen gibt es online unter
www.svlfg.de/lsvkompakt (Ausgabe 3/2021).


SVLFG

Bildunterschrift:
In der dunklen Jahreszeit kann helle, auffällige Kleidung mit Reflektoren darüber entscheiden,
ob Fußgänger und Zweiradfahrer gesehen oder übersehen werden. Blinklichter, Taschen- und
Stirnlampen schützen zusätzlich. F

Ausbildung Telefonseelsorge Meldung vom 09. November 2022

Sorgen kann man teilen

Neuer Ausbildungskurs der TelefonSeelsorge

Die TelefonSeelsorge ist zu jeder Zeit, rund um die Uhr, für jeden Menschen da, gleich
welchen Alters oder Geschlechts, welcher Religion oder Nationalität. Die Mitarbeitenden
empfinden die Arbeit in der TelefonSeelsorge als sehr befriedigend, die Ausbildung
dafür als eine persönliche Bereicherung.

Die TelefonSeelsorge Lörrach-Waldshut sucht für die ehrenamtliche Mitarbeit wieder
neue Kolleginnen und Kollegen. Wenn Sie gut zuhören können, psychisch stabil und
belastbar sind und Freude an der Arbeit mit Menschen haben, dann ist der erste Schritt
eine Kontaktaufnahme, die TelefonSeelsorge freut sich darauf.
Ein neuer, kostenloser Lehrgang beginnt in der 1. Jahreshälfte 2023, er bereitet Sie
theoretisch und praktisch auf die Arbeit am Telefon vor.

Die ca. einjährige Ausbildung umfasst 160 Stunden, die auf Samstage verteilt sind. Sie
wird von einem erfahrenen Team durchgeführt.

Wir beginnen in der 1. Jahreshälfte 2023 mit einem neuen Lehrgang.
Dieser bereitet Sie theoretisch und praktisch auf die Arbeit am Telefon vor.
Die ca. 1jährige Ausbildung umfasst 160 Stunden, die auf Samstage verteilt sind.
Die Ausbildung ist kostenlos und wird von einem erfahrenen Team durchgeführt.
Sind Sie interessiert und möchten Sie weitere Informationen?

Dann rufen Sie bitte an unter: 07762- 807421 an (Anrufbeantworter – wir rufen zurück)
oder senden Sie eine Mail an: ts.loe-wt@t-online.de
Die TelefonSeelsorge ist unter den Nummern 0800 111 0 111 und
0800 111 0 222 rund um die Uhr gebührenfrei erreichbar

Seniorennachmittag Meldung vom 09. November 2022

Seniorennachmittag 2022

Am 1. Adventssonntag, den 27. November 2022
findet wieder unser alljährlicher Seniorennachmittag
in der Turn- und Festhalle Schwörstadt statt.
Beginn ist um 14:00 Uhr.
Wir laden jetzt schon die Jahrgänge 1957 und älter
herzlich ein.

Landratsamt zwischen den Jahren geschlossen Meldung vom 04. November 2022

Landratsamt und Außenstellen bleiben zwischen
Weihnachten und Neujahr geschlossen

Landratsamt ab 2. Januar 2023 wieder geöffnet

Landkreis Lörrach.
Das Landratsamt und alle Außenstellen werden in diesem Jahr ausnahmsweise an den vier Arbeitstagen vom 27. bis 30. Dezember schließen. Not- und Bereitschaftsdienste sind davon selbstverständlich ausgenommen. Am 2. Januar 2023 wird das
Landratsamt wieder wie gewohnt geöffnet sein.
Landrätin Marion Dammann: „Wir befinden uns in diesem Jahr in einer außergewöhnlichen Situation. Hohe Gaspreise und Energiemangel fordern von uns allen im privaten wie auch im öffentlichen Bereich, den Energieverbrauch zu verringern. Auch wir als Landratsamt müssen einen Solidarbeitrag leisten und Gas einsparen. Bereits jetzt haben wir beispielsweise flächendeckend die Heizungstemperaturen in unseren Gebäuden abgesenkt. Als Verwaltungsspitze haben wir uns nun erstmals entschieden, das Landratsamt vier Arbeitstage in Folge zwischen
Weihnachten und Neujahr zu schließen. Das erlaubt uns, die Heizung vom Abend des 23. Dezembers bis einschließlich 1. Januar 2023 für über eine Woche herunterzufahren. Damit leisten wir einen für uns substantiellen Beitrag zur Gaseinsparung. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahme.“

Nasses Laub sorgt für Rutsch- und Unfallgefahr Meldung vom 04. November 2022

Nasses Laub auf Fuß- und Radwegen 

in diesen Tagen kann es für Fußgänger und Radfahrer durch nasses Laub auf Geh– und Radwegen zu verstärkter Rutsch und Unfallgefahr kommen. Daher bitten wir Sie als Eigentümer, Mieter oder Pächter Gehwege entsprechend zu reinigen. Auch wenn kein Gehweg vorhanden ist, müssen Sie als Eigentümer, Mieter oder Pächter von Grundstücken gemäß unserer Streupflichtsatzung die Fahrbahn in einer Breite von 1 Meter reinigen. Das Entsorgen des Reinigungsabfalls darf nicht in den Straßenrinnen erfolgen, da sonst die Sinkkästen und Straßenabläufe verstopft werden.


Vielen Dank.
Ihre Gemeindeverwaltung

Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen Meldung vom 04. November 2022

Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen

Nach § 28 Absatz 2 Straßengesetz für Baden-Württemberg ist das Lichtraumprofil für öffentliche Gehwege, Radwege und Fahrbahnen von jeglicher Beeinträchtigung freizuhalten. Zur Beseitigung von über das zulässige Maß hinausreichender Äste, Zweige und Sträucher ist der Besitzer des Baumes bzw. der Hecken oder Sträucher in der Zeit vom 01. Oktober bis Ende Februar verpflichtet. Im Interesse der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen werden Eigentümer und Nutzungsberechtigte gebeten, ihre Bäume, Hecken und Sträucher entlang von Straßen und Gehwegen auf das zulässige Maß zurückzuschneiden.

Dabei müssen folgende Lichträume frei bleiben: 4,50 m über der gesamten Fahrbahn,2,30 m über Geh- und Fußwegen2,50 m über Radwege bzw. Gehwegen, auf denen Radfahren erlaubt ist

An Straßenkreuzungen und –Einmündungen sind die so genannten Sichtdreiecke freizuhalten, damit der Kraftfahrzeugverkehr nicht behindert oder sogar gefährdet wird.

Hecken.
Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden. Die Anpflanzungen sind so zurückzuschneiden, dass das Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen werden kann.

Die Ausleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen darf nicht behindert werden.  


Vorstehende Angaben treffen auch auf land- und forstwirtschaftliche Wege (Feld- und Waldwege) zu, auch dort ist eine ungehinderte Durchfahrt zu gewährleisten.
 
Bitte prüfen Sie Ihren Bewuchs und schauen Sie, ob nicht auch Ihre Bäume, Hecken und Sträucher über die zulässigen Bereiche hinausragen!
 
Vielen Dank.
Ihre Gemeindeverwaltung

Gastfamilie gesucht Meldung vom 31. Oktober 2022

Gastschüler aus Guatemala und Brasilien suchen DRINGEND die
Gastfamilien in Deutschland

Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Lateinamerika
sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa nette Gastfamilien.

Die Familienaufenthaltsdauer: Guatemala / Guatemala Stadt: 20.11. –
17.12.2022 und Brasilien Sao Paulo: 14.01. – 02.03.23.

Der Gegenbesuch ist möglich.

Kontakt: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße
92, 70176 Stuttgart. Tel. 0711-6586533, Mob. 0172-6326322,
e-Mail:
gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de.

Pflegestützpunkt Lörrach zieht um Meldung vom 31. Oktober 2022

Pflegestützpunkt Lörrach und ipunkt der Fritz-Berger Stiftung ziehen
in die Brombacher Straße
Hauptstelle und Außenstellen bleiben wegen Umzugsarbeiten vom 7.-
18. November geschlossen

Landkreis Lörrach.

Der Pflegestützunkt Lörrach und der ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung
ziehen um in das neue Gebäude des Sozial- und Jugenddezernats in der Brombacher Straße
4.
Aus diesem Grund werden die Hauptstelle in Lörrach als auch die Außenstellen in Efringen Kirchen,
Grenzach-Wyhlen, Rheinfelden, Schliengen, Schopfheim und Zell in der Zeit vom 7.
bis 18. November während der Umzugsarbeiten geschlossen sein.

Ab Montag, 21. November, sind die Hauptstelle in Lörrach am neuen Standort und die
Außenstellen an den gewohnten Standorten wieder für Sie da.

Die Telefonnummer und die Öffnungszeiten ändern sich nicht. 

Deponie Scheinberg schließt am Freitag 11.11.22 früher Meldung vom 31. Oktober 2022

Deponie Scheinberg schließt Freitag, 11. November, bereits um 12
Uhr

Landkreis Lörrach

Aufgrund einer internen Veranstaltung hat die Deponie Scheinberg am
Freitag, 11.11.2022, nur von 8 bis 12 Uhr geöffnet.

Die Abfallwirtschaft bittet um entsprechende Beachtung.

Es informierte Sie:
Anna Sebastian
Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 07621/ 410-1455
E-Mail: pressestelle-abfallwirtschaft@loerrach-landkreis.de
Web: abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de

Kindertheater "Paulchen hat Bauchweh" Meldung vom 31. Oktober 2022

PRESSEMITTEILUNG

Fast 500 Kinder aus dem gesamten Landkreis staunten über
„Paulchen hat Bauchweh“

Kindertheater der Abfallwirtschaft fand nach zweijähriger Pause
wieder statt

Landkreis Lörrach

Jährlich veranstaltet die Abfallberatung der Abfallwirtschaft Landkreis
Lörrach ein umweltpädagogisches Theaterstück für Kindergartengruppen aus dem gesamten
Landkreis. Corona-bedingt musste diese Tradition in den vergangenen zwei Jahren pausieren.
Dieses Jahr war es endlich wieder soweit. Zwischen dem 24. und 26. Oktober sahen 480
Kinder aus 35 verschiedenen Kindergärten gemeinsam mit ihren Erziehern das Stück
„Paulchen hat Bauchweh“.

In dem Stück geht es um Paulchen, den Kompostwurm. Jeden Tag bringt Kasperl Paulchen
sein Essen. Dabei handelt es sich um die Bioabfälle von Kasperl und seiner Oma. Eines Tages
plagen den Kompostwurm jedoch böse Bauchschmerzen. Es stellt sich heraus, dass eine
Batterie im Kompost gelandet ist. Gemeinsam mit Kasperl mussten die Kinder nun herausfinden,
wie die Batterie in den Bioabfall kommen konnte.
Danach lernten sie, was in die
Biotonne darf und was nicht. Damit sie das in Zukunft auch Zuhause nachschauen können,
bekam jedes Kind eine Drehscheibe und Baumwolltasche der aktuellen Bioabfallkampagne
„Gut für alle, gut für die Biotonne“ geschenkt.



Das interaktive Stück des Umweltberaters und Pädagogen Andreas Knab, soll die Kinder
spielerisch an das Thema Kompost und Bioabfall heranführen. Organisiert wurde die
Veranstaltung von Ute Neufeld, Abfallberaterin der Abfallwirtschaft, welche in den Kindergärten
und Grundschulen seit vielen Jahren Kindern erklärt, wie und warum man Abfälle vermeiden
und richtig trennen sollte.

Es informierte Sie:
Landkreis Lörrach
Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Anna Sebastian
Telefon: 07621/410-1455
E-Mail: pressestelle-abfallwirtschaft@loerrach-landkreis.de 

KIBIZ - Tag der offenen Tür Meldung vom 28. Oktober 2022

KIBIZ am Tag der offenen Tür gut besucht
Grundschule als Naturparkschule zertifiziert
 
SCHWÖRSTADT. Das Kinderbildungszentrum KIBIZ Schwörstadt ist eines von nur 19 Kinderbildungszentren in Baden-Württemberg. Das KIBIZ beherbergt den Kindergarten am Heidenstein und die Grundschule am Heidenstein unter einem Dach und versteht sich als Plattform mit gemeinsamen Aufgaben, Bildungszielen und der Zusammenführung von Kindern beider Einrichtungen. Das vor rund einem Jahr ins Leben gerufene KIBIZ öffnete am Samstag, 22. Oktober 2022, seine Türen für die Öffentlichkeit. Mit Grußworten eröffneten Bürgermeisterin Christine Trautwein-Domschat, Landrätin Marion Dammann und Jasmin Körtum vom Schulamt Lörrach die Veranstaltung. KIBIZ-Projektleiter Helmut Hälker moderierte den Anlass.
 
„Sie sind alle Teil dieses Leuchtturmprojekts, auch die Eltern tragen zum Erfolg des KIBIZ bei“, richtete Trautwein-Domschat ihre Worte an die Zuhörer. In der Gemeinde leben 342 Kinder von 0 bis 10 Jahren, die von der Teilnahme an dem mit 380.000 Euro geförderten Modellprojekt profitieren werden. Trautwein-Domschat hielt in ihrer Ansprache fest, dass durch die Eröffnung des zweigruppigen Kindergartens am Heidenstein den Räumen der ehemaligen, 2016 geschlossenen Werkrealschule neues Leben eingehaucht wurde. Mit dem KIBIZ werde ein wichtiger Schwerpunkt aus dem Gemeindeentwicklungskonzepts Schwörstadt 2035 umgesetzt, nämlich die Sicherstellung der Kinderbetreuung im Rahmen einer familienfreundlichen Kommune und ein Bildungsangebot, das kontinuierlich angepasst wird.
 
Landrätin Marion Dammann freute sich, dass die Bildungslandschaft im Landkreis durch das KIBIZ Schwörstadt bereichert wird. Obgleich in Baden-Württemberg nur 19 Kinderbildungszentren gefördert werden, finden sich im Landkreis Lörrach gleich drei Kinderbildungszentren wieder, betonte Dammann. Kinder würden vom nahtlosen Übergang zwischen Kindergarten und Grundschule und einer ununterbrochenen Bildung profitieren. Dammann übergab im Rahmen des Tages der offenen Tür auch die Zertifizierung der Grundschule am Heidenstein zu einer von 60 Naturparkschulen in Baden-Württemberg. Sie überreichte die Zertifizierungsurkunde an Schulleiter Björn Tscharntke. Schulrätin Körtum überbrachte die Grüße des Schulamtes.
 
Das Modellprogramm Kinderbildungszentren Baden-Württemberg wird durch die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung koordiniert und durch das Ministerium für Kultur, Jugend und Sport des Landes gefördert. In Kindergarten und Schule bestehen zwei unterschiedliche pädagogische Kulturen, die zusammengeführt werden müssen. Für das Lehrpersonal sei dies ein Kraftakt, da es keinen fertigen Plan gibt, sondern die Konzepte für das KIBIZ erst entwickelt werden müssen, stellte Hälker fest. Ein gemeinsames Kinderschutzkonzept, ein Raumnutzungskonzept und die Ziele der Zusammenarbeit wurden schon erarbeitet. Die ersten Schritte seien getan, nun gelte es, dass neue KIBIZ mit Leben zu füllen, so Hälker, der Tscharntke und Kindergartenleiterin Martina Benedek für die konstruktive Zusammenarbeit dankte.
 
In einem Podiumsgespräch berichteten Lehrer und Schüler von ihren Erfahrungen mit dem KIBIZ und der Naturparkschule. Im Anschluss an den offiziellen Teil konnten alle Interessierten die Räume des KIBIZ auf eigene Faust erforschen oder sich einer Führung anschließen. Bei einer Fotoausstellung konnten die BesucherInnen Eindrücke über Projekte und Ausflüge im Rahmen der Naturparkschule und des KIBIZ gewinnen. Kinder konnten bei einem spannenden Parcours kleine Preise ergattern und bunte Stofftaschen gestalten. Über den ganzen Samstagvormittag herrschte ein ordentlicher Trubel in den Räumen des KIBIZ. Zum Abschluss lud die Gemeinde alle Besucher noch zu einem kleinen Apéro mit Kaltgetränken und Brezeln ein.

Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung Meldung vom 26. Oktober 2022

PRESSEMITTEILUNG                             
Aktualisierung der PM vom 5. Oktober 2022 (Änderungen in Rot)
 
  Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung
 

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31. Oktober 2022, müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ihre Erklärung (Grundsteuer B) nun bis zum 31. Januar 2023 beim Finanzamt abgeben. In Baden-Württemberg sind bislang rund 1,7 Millionen Erklärungen eingegangen. Das sind 30 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen. Die Erinnerungen für die Grundsteuer B versendet das Finanzamt im ersten Quartal 2023.
Private Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz (Grundsteuer A) erhalten das Informationsschreiben für ihre Erklärung Anfang Januar 2023. Darin werden unter anderem das Aktenzeichen und verschiedene grundstücksbezogene Informationen mitgeteilt, die das Ausfüllen der Erklärung erleichtern. Jedoch ist die Abgabe auch jetzt schon möglich. Die Erinnerungen für die Grundsteuer A folgen im zweiten Quartal 2023.
 
Die Daten, die für die Erklärung erforderlich sind, können über die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden. Dort finden sich auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung - wie Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen, Erklärvideos und Beispielfälle.
 
Diejenigen, die ihre Erklärung bereits eingereicht haben, erhalten als Nächstes den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt. Die ersten Bescheide sind bereits rausgegangen. Der Versand erstreckt sich bis ins Jahr 2024. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Wenn sie den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid bekommen und die gemachten Angaben stimmen, müssen sie nichts weiter unternehmen. Wer aber beispielsweise übersehen hat, die überwiegende Wohnnutzung anzugeben, kann das dem Finanzamt nachträglich noch mitteilen.
 
Die Grundsteuermessbescheide übermittelt das Finanzamt auch an die jeweilige Kommune. Sie bestimmt den Hebesatz und damit die Höhe der zukünftigen Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025. Die Hebesätze werden von den Kommunen im Laufe des Jahres 2024 festgelegt. Wie hoch die Grundsteuer letztlich für die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer ausfällt, teilt ihnen ihre Kommune im finalen Grundsteuerbescheid mit. Bis dahin können keine Aussagen zur individuellen Höhe der Grundsteuer getroffen werden. Erhoben wird die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025.

Probebetrieb der Sirenen in der Gemeinde Schwörstadt Meldung vom 21. Oktober 2022

Probebetrieb der Sirenen in der Gemeinde Schwörstadt anlässlich der Abschlussprobe der Freiwilligen Feuerwehr Schwörstadt

Die Freiwillige Feuerwehr führt am 22.10.2022, ab 14.00 Uhr ihre Abschlussprobe durch. Anlässlich dieser Übung wird die Funktion der Sirenen in der Gemeinde Schwörstadt (Standorte Oberschwörstadt, Niederschwörstadt, Niederdossenbach und Dossenbach) getestet.
Hierzu wird die Leitstelle Lörrach am 22.10.2022, um 14.00 Uhr, das Signal „Feueralarm“ (Dauerton von einer Minute, zweimal unterbrochen) auslösen.

Landschaftserhaltungsverband Landkreis Lörrach e.V Meldung vom 21. Oktober 2022

Bewirtschaften Sie Flächen in der Gemeinde und haben Interesse an einer Beratung in Naturschutzfragen und finanziellen Fördermöglichkeiten?

Der Landschaftserhaltungsverband Landkreis Lörrach e.V. -Kurz LEV- setzt sich im Landkreis dafür ein, die Artenvielfalt durch landwirtschaftliche Nutzung und durch gezielte Landschaftspflege zu fördern.
Ein besonderer Fokus in der Gemeinde liegt auf dem Erhalt der Streuobstwiesen.

Melden Sie sich gerne bei uns
Kontakt: lev@loerrach-landkreis.de
oder Tel: 07621/410-4501

Amtliche Bekanntmachung Ausbau und Elektrifizierung der Hochrheinbahn Planfeststellungsabschnitt 2 Meldung vom 21. Oktober 2022

Bekanntmachung Ausbau- und Elektrifizierung der Hochrheinbahn, Planfeststellungsabschnitt 2, Grenzacher Horn (Staatsgrenze) – Landkreisgrenze Lörrach/WaldshutPlanfeststellungsverfahren nach §§ 18 ff Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. §§ 72 ff Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG); Erörterungstermin im laufenden Anhörungsverfahrendes Regierungspräsidiums Freiburg 
Für den Planfeststellungsabschnitt 2 wurde am 17.09.2021 das Anhörungsverfahren eingeleitet und vom 28.09. bis 27.10.2021 bzw. in Rheinfelden bis zum 03.11.2021 die Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme durchgeführt.
Zur Fortsetzung der Anhörung findet am
Mittwoch den 09. November 2022ab 9 Uhr, im Haus der Begegnung (Festsaal),Scheffelstraße 3, 79639 Grenzach-Wyhlender Erörterungstermin statt.
Der Termin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die eingegangenen Stellungnahmen mit der Antragstellerin, den Gemeinden, den Behörden und Verbänden, den Betroffenen sowie mit den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern.
Folgender Ablauf ist vorgesehen:
Einführung in den Erörterungstermin Vorstellung des Vorhabens Kommunale Belange Grenzüberschreitende Belange Denkmalpflege Bodenschutz und Altlasten Forstrechtliche Belange Wasserrechtliche Belange Belange der Leitungs- und Netzbetreiber
Mittagspause ca. 13:00 bis 14:00 Uhr
(Ggfs. Fortsetzung der vor der Mittagspause vorgesehenen Belange)
Immissionsschutz (insb. Lärm, Erschütterung, Elektrosmog) Private Belange Natur- und Umweltschutz Artenschutz Sonstige Belange
Das Ende des Termins am Abend richtet sich nach dem zeitlichen Verlauf der Erörterung der Belange.
Weitere Informationen, zum Verfahren und zur Planung können auf der Projektseite im Internet unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/ über den Pfad „Themen / Planen und Bauen / Planfeststellungsverfahren Regierungsbezirk Freiburg“ oder über den Link
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt2/ref24/planfeststellung/jeweils unter der Rubrik „Eisenbahnen“ abgerufen werden.
Diejenigen, die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben haben, werden vom Erörterungstermin schriftlich benachrichtigt. Bei Unterschriftslisten oder gleichlautenden Schreiben, auf denen ein Vertreter benannt wurde, wird nur dieser benachrichtigt.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
Die Teilnahme an dem Termin ist nicht verpflichtend. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden. Unabhängig von der Teilnahme wird die Planfeststellungsbehörde die im Einwendungsschreiben vorgebrachten Einwendungen prüfen und über diese entscheiden.Die Einwendungsfrist für den Planfeststellungsabschnitt 2 ist am 29.11.2022 für Grenzach-Wyhlen und Schwörstadt bzw. 06.12.2022 für Rheinfelden abgelaufen. Alle erst danach eingegangenen Einwendungen sind, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, verspätet und können im Planfeststellungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.Die Vertretung durch einen Vertreter ist möglich. Die Vollmacht ist in diesem Fall spätestens im Termin schriftlich zu übergeben. Auf Unterschriftslisten oder gleichlautenden Schreiben benannte Vertreter benötigen keine Vollmacht.Wurde auf Unterschriftslisten oder gleichlautenden Schreiben ein Vertreter benannt, erfolgt unabhängig von der Teilnahmemöglichkeit der Unterzeichnenden die Erörterung in der Regel nur mit dem Vertreter.Mit dem Schluss des Erörterungstermins ist das Anhörungsverfahren beendet.Durch die Teilnahme am Termin entstehende Aufwendungen (auch für einen Bevollmächtigten) können nicht erstattet werden.Die Erörterungsverhandlung ist nach Verfahrensrecht grundsätzlich nicht öffentlich. Es ist aber zulässig und vorgesehen öffentlich zu verhandeln, soweit keiner der Beteiligten widerspricht.Die Erörterung stellt, sofern und soweit diese unter Zulassung der Öffentlichkeit durchgeführt wird, die Erörterung der von der betroffenen Öffentlichkeit erhobenen Einwendungen im Sinne von § 18 Abs. 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung i. V. m. § 73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz dar.Die Bestimmungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sind zu beachten.
Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite unter
www.rp-freiburg.de/datenschutz-planfeststellung. Auf Wunsch werden diese Informationen in Papierform versandt.
 
Schwörstadt, den 21. Oktober 2022                                      Regierungspräsidium Freiburg

Bild von Succo auf Pixabay

Verkehrssicherheit im Bereich der Schule und Kindergarten am Heidenstein und Kinderbildungszentrum Meldung vom 12. Oktober 2022

Verkehrssicherheit im Bereich der Schule und Kindergarten am Heidenstein und Kinderbildungszentrum
 
Auf dem Weg zum Kindergarten und zur Schule am Heidenstein kommt es im Bereich der Römerstraße und im Kreuzungsbereich Römerstraße/Schulstraße immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen mit Kindergarten- und Schulkindern.
 
Gründe hierfür sind:
auf der Römerstraße und im Kreuzungsbereich Schulstraße/Römerstraße gibt es keinen Gehweg, den die Kinder nutzen können erhöhtes Verkehrsaufkommen, da Kindergarten- und Schulkinder von ihren Eltern mit dem Auto zur Schule gebracht werden - die Situation hat sich seit der Eröffnung des Kindergartens verschärft enge und unübersichtliche Straßenverhältnisse, auch bedingt durch die derzeitigen Bauarbeiten
 
Es wurde bereits mehrfach beobachtet, dass sich die Kinder an den auf der Römerstraße stehenden Autos vorbeischlängeln, Autos plötzlich rückwärtsfahren. Bislang ist zum Glück noch nichts passiert.
 
Wir appellieren an alle Eltern, bringen Sie Ihr Kind zu Fuß in den Kindergarten bzw. in die Schule. Sollte es Ihnen selbst nicht möglich sein, gibt es vielleicht ein anderes Elternteil oder sonst jemanden in der Nachbarschaft, der Ihr Kind mitnehmen kann. Sie leisten damit einen Beitrag, die Gefahrensituation in der Römerstraße/Schulstraße für Ihre eigenen und auch die anderen Kinder zu verringern und gleichzeitig fördern Sie mit Bewegung die Gesundheit Ihrer Kinder.
 
Natürlich bitten wir auch sämtliche andere Verkehrsteilnehmer auf Kindergarten- und Schulkinder Rücksicht zu nehmen, die Geschwindigkeit zu drosseln und besonders vorsichtig zu fahren.
 
Gegenseitige Rücksichtnahme zum Wohle aller Kinder ist daher dringend nötig. Bitte helfen Sie mit, unsere Kinder zu schützen!

Wir hoffen auf Ihre Unterstützung und bedanken uns für Ihr Verständnis!
 
Ordnungsamt Schwörstadt

Tag der offenen Tür im KIBIZ Schwörstadt Meldung vom 07. Oktober 2022

Pressemitteilung der Gemeinde Schwörstadt, 05.10.2022
 
Tag der offenen Tür im KIBIZ Schwörstadt
 
Das neue Kinderbildungszentrum KIBIZ Schwörstadt öffnet die Tore für die Öffentlichkeit aus doppeltem Anlass. Die neuen Räumlichkeiten sollen der Öffentlichkeit vorgestellt werden und der Schulteil des KIBIZ schließt gleichzeitig die Zertifizierung zur Naturparkschule durch den Naturpark Südschwarzwald e.V. ab.
 
Es ist eine Gelegenheit, die man nicht verpassen sollte. Das KIBIZ lädt am Samstag, den 22. Oktober, zum Tag der offenen Tür ein. Bereits um 10:00 Uhr startet die Eröffnungsfeier in der Turnhalle am Kinderbildungszentrum, Römerstraße 37. Jeder und Jede ist eingeladen. Einlass für das abwechslungsreiche Programm ist bereits um 9:30 Uhr. Bürgermeisterin Christine Trautwein-Domschat, Landrätin Marion Dammann, Jasmin Körtum vom Schulamt Lörrach und Projektleiter Helmut Hälker freuen sich darauf, viele Besucher begrüßen zu können. Im Anschluss berichten Kinder und LehrerInnen über ihre Erfahrungen mit dem KIBIZ und der Naturparkschule in einem Podiumsgespräch. In diesem Rahmen findet auch die Übergabe des Zertifikats zur Naturparkschule statt.
 
Um 11:30 Uhr öffnen sich dann die Türen zum KIBIZ. Es gibt die Möglichkeit, an Führungen teilzunehmen oder das KIBIZ selbständig zu erkunden. Für Kinder steht ein interessanter Parcours mit Postenarbeit bereit. ErzieherInnen und LehrerInnen erwarten die jungen Besucher mit kreativen, kniffligen und praktischen Aufgaben. Heranführung der Kinder an Natur und Praxis in der Gemeinde sind Aufgaben, die im KIBIZ künftig noch mehr im Vordergrund stehen werden.
 
Aktiv und hochmotiviert haben die ErzieherInnen und LehrerInnen bereits während der letzten zwölf Monate Projekte im Sinne der Naturparkschule und der geplanten Naturparkkindergärten umgesetzt. In den Gängen des KIBIZ wird eine Fotogalerie zu Besuchen von Wind- und Wasserkraftwerken, des Wallbacher Müllmuseums, der Stadtbibliothek Rheinfelden, der Schwörstädter Feuerwehr, einer Musikinstrumentenbau-Aktion und einer CleanUp-Aktion sowie deren Vor- und Nacharbeit präsentiert. Zum Abschluss gibt es einen Hock mit Brezeln und Getränken. Das Ende der Veranstaltung ist auf 14:30 Uhr vorgesehen.
 
BesucherInnen sollten beachten, dass beim KIBIZ Schwörstadt in der Römerstraße und hinter der Turn- und Festhalle nur eine beschränkte Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung steht. Die unterhalb der Römerstraße gelegenen Parkplätze des Restaurants Monte d’Oro dürfen nicht genutzt werde. Zusätzliche öffentliche Parkplätze befinden sich beim Rheinschwimmbad in der Rheinbadstraße.
 
Das KIBIZ Schwörstadt beherbergt den Kindergarten am Heidenstein und die Schule am Heidenstein unter einem Dach und versteht sich als Plattform mit gemeinsamen Aufgaben, Bildungszielen und der Zusammenführung von Kindern beider Einrichtungen. Und auch die Kindergärten Dossenbach und St. Elisabeth sowie die Tagesmütter in Schwörstadt profitieren als Partner des KIBIZ von vielen Möglichkeiten. Für ErzieherInnen und LehrerInnen bedeutet der Zusammenschluss im KIBIZ eine Herausforderung und eine Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der Schule, den Kindergärten, den Tagesmüttern und weiteren Partnern, wie beispielsweise Vereinen, Betrieben und Gemeindeverwaltung.
 
Das Modellprogramm Kinderbildungszentren Baden-Württemberg wird durch die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung koordiniert und durch das Ministerium für Kultur, Jugend und Sport des Landes gefördert. Für die Entwicklung von Kinderbildungszentren in Baden-Württemberg gab und gibt es kein pfannenfertiges Rezept. Die Gemeinde Schwörstadt wird als Träger des KIBIZ auch künftig mit dessen Weiterentwicklung gefordert sein. Schulleiter Björn Tscharntke und Martina Benedek, Leiterin der beiden Gemeindekindergärten, freuen sich auf die gemeinsame Leitung des neuen KIBIZ.

„Mobile“ Schadstoffsammlung in Schwörstadt Meldung vom 23. September 2022

Ein Sammeltermin für Schadstoffe wird in Schwörstadt am Mittwoch, 28. September 2022, von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr beim Schwimmbad-Parkplatz, Rheinbadstraße angeboten.
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